Unsere Tätigkeiten erstrecken sich auf das gesamte Leistungsbild der Bewertung von Immobilien sowie
auf die Ankaufsprüfung von Investmentimmobilien für verschiedene Auftraggeber:
1. Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB(in Anlehnung an die Regularien ImmoWertV und WertR)
- Kauf- oder Verkaufsabsichten
- Erbauseinandersetzungen
- Schenkungen/Übertragungen
- Ehescheidungen (Zugewinnausgleich)
- Vermögensfeststellung
- steuerliche Zwecke
- Mieterhöhungsverlangen
- Mietzinsminderungen
- Streitigkeiten aus Mietverträgen (Zustand der Mietsache, Flächendifferenzen, Betriebs- und Nebenkostenberechnungen)
- die Bewertung von Zubehör, Ein- und Umbauten
3. Beleihungswertgutachten gem. § 12 PfBG (Pfandbriefgesetz)
Beleihungswertgutachten erstellen wir für Banken und Investoren im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen bzw. Leasing-Modellen
4. Bewertung nach den IAS (16/40, IFRS) International Accounting Standards
Verkehrswertermittlung (Fair-Value/Marketvalue) zum Zwecke der bilanziellen Abbildung mittels geeigneter, cashflow-basierter Verfahren, welche den Anforderungen des Fair-Values gerecht werden (Discounted-Cashflow-Methode bzw. Ertragswertmethode)
5. Aufmaße und Flächenberechnungen
Aufmaße und Flächenberechnungen erstellen wir mit modernster Technik (Lasermessgeräte) sowie nach anerkannten Normen und Verordnungen sowohl für Gewerbeflächen als auch für Wohnflächen, sofern keine verwertbaren Berechnungen vorliegen.
6. Ankaufsprüfung für Investmentimmobilien
Wir sind als Koordinatoren für verschiedene Erbengemeinschaften und Privatinvestoren vornehmlich damit betraut, die Akquise von geeigneten Investmentmöglichkeiten und alle für einen Ankauf nötigen Prüfungen des jeweiligen Investmentobjekts durchzuführen.