Unsere Tätigkeiten erstrecken sich auf das gesamte Leistungsbild der Bewertung von Immobilien sowie

auf die Ankaufsprüfung von Investmentimmobilien für verschiedene Auftraggeber:

1. Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB
(in Anlehnung an die Regularien ImmoWertV und WertR)
Verkehrswertgutachten sind in der Regel erforderlich für:
  • Kauf- oder Verkaufsabsichten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen/Übertragungen
  • Ehescheidungen (Zugewinnausgleich)
  • Vermögensfeststellung
  • steuerliche Zwecke
2. Mietwertgutachten gem. § 558 BGB
Miet- bzw. Pachtwertgutachten sind erforderlich für:
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Mietzinsminderungen
  • Streitigkeiten aus Mietverträgen (Zustand der Mietsache, Flächendifferenzen, Betriebs- und Nebenkostenberechnungen)
  • die Bewertung von Zubehör, Ein- und Umbauten

3. Beleihungswertgutachten gem. § 12 PfBG (Pfandbriefgesetz)

Beleihungswertgutachten erstellen wir für Banken und Investoren im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen bzw. Leasing-Modellen

4. Bewertung nach den IAS (16/40, IFRS) International Accounting Standards 

Verkehrswertermittlung (Fair-Value/Marketvalue) zum Zwecke der bilanziellen Abbildung mittels geeigneter, cashflow-basierter Verfahren, welche den Anforderungen des Fair-Values gerecht werden (Discounted-Cashflow-Methode bzw. Ertragswertmethode)

5. Aufmaße und Flächenberechnungen

Aufmaße und Flächenberechnungen erstellen wir mit modernster Technik (Lasermessgeräte) sowie nach anerkannten Normen und Verordnungen sowohl für Gewerbeflächen als auch für Wohnflächen, sofern keine verwertbaren Berechnungen vorliegen.

6. Ankaufsprüfung für Investmentimmobilien

Wir sind als Koordinatoren für verschiedene Erbengemeinschaften und Privatinvestoren vornehmlich damit betraut, die Akquise von geeigneten Investmentmöglichkeiten und alle für einen Ankauf nötigen Prüfungen des jeweiligen Investmentobjekts durchzuführen.